Sonderpädagogischer Dienst
Ziel des Sonderpädagogischen Dienstes ist es, Schülerinnen und Schüler mit anhaltenden Schwierigkeiten einen Verbleib an der allgemeinen Schule zu ermöglichen. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler die bereits ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an der Regelschule (IBA) erhalten.
Als Sonderpädagogischer Dienst unterstützen wir:
- allgemeine Schulen dabei, Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Bereich der körperlich-motorischen und geistigen Entwicklung zu unterrichten
- andere Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) zu den Themen körperlich-motorische und geistige Entwicklung
Der Sonderpädagogische Dienst wird jedoch erst dann aktiv, wenn zuvor eine Förderung und Unterstützung im Rahmen der allgemeinen Schule stattgefunden hat.
Zur spezifischen Beratung bei „Lese-Rechtschreib-Schwäche“ und „Dyskalkulie“, „ADHS“ oder „Autismus“ gibt es andere spezielle Angebote am Staatlichen Schulamt.
Voraussetzung:
Das ausgefüllte Auftragsformular der Eltern ist zu senden an: ghs.sekretariat@enzkreis.de
Die Beratung erfolgt durch Lehrkräfte für Sonderpädagogik, die bei Bedarf eine Fachlehrkraft für Sonderpädagogik mit der Grundausbildung Ergo- und/oder Physiotherapie hinzuziehen.